Kinder und Jugendliche

Die Teilnahme von Jugendlichen, also alle unter 18 Jahren, am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmt. Die Eltern haben die Verpflichtung und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den Aufenthalt am Festival.

Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht auf das Festival. Jugendlichen unter 18 Jahren müssen nach 24 Uhr das Gelände verlassen. Wir empfehlen allen, die noch nicht 18 sind, die Erklärung der "Übertragung der Aufsichtspflicht" mitzuführen.

Achtung: Die Eltern/Erziehungsberechtigen tragen die Verantwortung bei der Auswahl der Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflichtigen müssen nicht nur volljährig sein, es muß außerdem ein gewisses Respektsverhältnis vorhanden sein (in der Regel kann diese Aufgabe also z.B. nicht der volljährige Freund oder die Freundin erfüllen.)

Ein entsprechendes Formular "Vordruck zur Übertragung der Erziehungsberechtigung" gibt es hier als PDF-Datei. Bitte genau ausfüllen und während des Festivals griffbereit halten. Weitere Infos zur Übertragung der Erziehungsberechtigung des Bayerischen Landesjugendamtes sind auf der Homepage der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Regensburg zu finden.

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.